N-Bank wird mit kommunalen Wirtschaftsförderern eng zusammenarbeiten

21. Mai 2004

Nordhorn. Die jüngsten Behauptungen der beiden SPD-Landtagsabgeordneten Dieter Steinecke und Gerd Will zur Wirtschaftsförderung des Landes durch die N-Bank entbehren jeder Grundlage, so die CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers und Friedrich Kethorn in einer gemeinsam Erklärung.
Die SPD-Abgeordneten hatten behauptet, die Beantragung von Fördermitteln sei komplizierter geworden, weil die Förderanträge jetzt nur noch bei der neugegründeten N-Bank gestellt werden könnten und nicht mehr bei den Wirtschaftsförderern der Bezirksregierungen, der Landkreise und der großen Städte. Darüber hinaus behaupteten sie, die kommunalen Wirtschaftsförderer könnten dann nicht mehr bei der Beantragung von diesen Fördermitteln helfen.
Hierzu hatte bereits vor einigen Wochen der zuständige Staatssekretär aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium gegenüber Friedrich Kethorn schriftlich erklärt, dass die kommunalen Wirtschaftsförderer auch nach Gründung der N-Bank weiterhin durch Beratung und Hilfe bei der Antragstellung tätig werden sollen. Gerade nach dem Wegfall der Bezirksregierungen komme der kommunalen Wirtschaftsförderung eine wachsende Bedeutung zu. Die N-Bank selbst habe auch immer wieder erklärt, sie habe ein großes Interesse an einer intensiven Zusammenarbeit mit den kommunalen Wirtschaftsförderern. Das Land Niedersachsen und die Nord/LB hatten die N-Bank mit dem Ziel gegründet, eine umfassende und Kunden orientierte Beratung unter einem Dach und aus einer Hand zu bieten. Wie Hilbers und Kethorn mitteilen, wurden die ehemals 68 Förderprogramme im Bereich Wirtschaft und Arbeit jetzt gebündelt zu jetzt 14 Programmen zusammengefasst. Die Steigerung von Wirksamkeit und Effektivität der Förderprogramme soll dem Ziel einer optimalen Wirtschaftsförderung der Zukunft in Niedersachsen dienen. Erklärtes Ziel ist es, die Bonität und damit die Wettbewerbsstärke der niedersächsischen Unternehmen zu steigern. Um eine Gleichbehandlung aller Antragsteller im Land zu erreichen, war es erforderlich, dass eine fristwahrende Beantragung von Fördermitteln nur bei der N-Bank selbst möglich ist.
Allerdings wird die N-Bank dabei mit dem kommunalen Wirtschaftsförderern eng zusammenarbeiten, so Friedrich Kethorn. Sie wird den Kommunen â€" sollten sie bei einer GA-Antragstellung nicht beteiligt worden sein (z.B. weil der Antrag direkt bei der N-Bank gestellt wird) â€" umgehend ein Exemplar des Antrages zur Verfügung stellen Unvollständige Anträge werden weiterhin gemeinsam mit den kommunalen Wirtschaftsförderern komplettiert.
Die N-Bank verstehe sich als landesweiter Ansprechpartner für alle niedersächsischen Unternehmen, Institutionen sowie für kommunale Wirtschaftsförderer vor Ort, erläuterte Reinhold Hilbers. Wesentlicher Schwerpunkt sei dabei die enge Kooperation mit den kommunalen Wirtschaftsförderungsgesellschaften, die vor Ort in ihrer Multiplikatorenrolle bei der Beratung der unterschiedlichen Förderprogramme auf EU-, Bundes- und Landesebene unterstützt werden sollen.
„Die erfolgreiche kommunale Wirtschaftsförderung unserer Städte, Gemeinden und des Landkreises soll damit gestärkt und ergänzt werden, nicht etwa ersetzt“, so Reinhold Hilbers. Darüber hinaus richtet die N-Bank zur noch engeren Kooperation auch regionale Außenstellen ein. Die Eröffnung in Oldenburg ist für den 15. Juni 2004 vorgesehen.

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