Kues: Aktive Sterbehilfe ist kein Menschenrecht

29. April 2002

Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, den Wunsch einer britischen Patientin das selbstbestimmte Sterben als ein Menschenrecht anzusehen und damit auch die aktive Sterbehilfe zu legalisieren, erklärt der Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Kirchen und Releigionsgemeinschaften, Dr. Hermann Kues MdB: Das Urteil der Straßburger Richter, wonach das Grundrecht auf Leben nicht auch das Recht auf Selbsttötung und damit auf aktive Sterbehil-fe einschließt, ist zu begrüßen. Der Gerichtshof hat sich damit ein-deutig auf die Seite des Lebens gestellt.

Unser Leitspruch muss sein, Leiden zu lindern, nicht Leidende zu töten.

Die tragische Krankheit der Frau muß unseren Blick auf die Vernachlässigung der Palliativmedizin auch hier in Deutschland richten. Die Möglichkeiten einer guten Schmerztherapie und die psychologische Betreuung des Sterbenden sind hier noch lange nicht ausgeschöpft. Viele Mediziner kennen die Möglichkeiten der Palliativmedizin nicht ausreichend. Palliativmedizinische Inhalte sind noch nicht einmal Pflicht in Studium oder Weiterbildung der Mediziner, wie die Ärzte selbst beklagen.
Die Entscheidung des EuGH läßt auch die Entscheidung der Niederlande in einem neuen Lichte erscheinen.

Zeugung und Sterben sind Momente im Leben des Menschen, die nicht in unserer Verfügung stehen.

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