Kethorn: Neues Landesamt für Verbraucherschutz darf nicht zur Alibiveranstaltung verkommen

14. Juni 2001

Der CDU-Landtagsabgeordnete Friedrich Kethorn forderte den niedersächsischen Landwirtschaftsminister auf, die Aufgaben des neuen Landesamtes für Verbraucherschutz zu bündeln und die dezentralen Einrichtungen wie Untersuchungsämter und Institute zu stärken. Dieses Amt dürfe nicht zu einer Alibi-Einrichtung verkommen wie der neue Unterausschuß „Verbraucherschutz", der bislang nur Verfahrensfragen diskutiert und verschiedene Anträge sortiert habe. Das Amt müsse vielmehr aufbauen auf der Arbeit der Verbraucherberatung, der Lebensmittelüberwachung, der technischen Prüfung der Gewerbeaufsichtsämter sowie der Futtermittelkontrolle und der Pflanzenschutzdienste der Landwirtschaftskammern.
„Die vorgesehenen 19 Planstellen, die das Ministerium nach einem Kabinettsbeschluß einsparen muß, dürfen nicht zu Lasten der Untersuchungsämter und Fachdienststellen erwirtschaftet werden", mahnte Kethorn. Mit einer Schwächung des Kontroll- und Überwachungsdienstes würde dem Verbraucherschutz ein Bärendienst erwiesen.
Insbesondere müsse bei der Einrichtung des neuen Amtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen künftigem Landesamt und den bisherigen mit Verbraucherschutz befaßten Untersuchungsämtern und Fachdienststellen vorgenommen werden, letztere dürften in ihrer Leistungsfähigkeit nicht gefährdet werden und bei Verlagerung auf kommunale Ebene müssten die entsprechenden Mittel sichergestellt werden.
Zudem solle geprüft werden, welche Aufgaben des Verbraucherschutzes künftig verstärkt auf Einrichtungen außerhalb der Landesverwaltung übertragen werden könnten wie z.B. Landwirtschaftskammern und private Institutionen. „Es müssen hinreichend Mittel bereitgestellt werden, damit das Landesamt nicht auf Gelder angewiesen ist, die die Ministerien jetzt dringend für die ihnen übertragenen Verbraucherschutzaufgaben benötigen", betonte Kethorn. Nur mit diesen Vorgaben könne das Landesamt den Aufgaben eines umfassenden und effizienten Verbraucherschutzes gerecht werden, alles andere wäre heiße Luft.

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