Für die Erneuerung von Kleinkläranlagen zukünftige keine Genehmigung mehr notwendig

10. Mai 2007

 Die Genehmigungspflicht für die Erneuerung von Kleinkläranlagen im Außenbereich und damit auch die Zahlung der Genehmigungsgebühr von ca. 180 Euro an die Untere Wasserbehörde wird  es künftig nicht mehr geben, teilte der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers mit. Mit der Novellierung des Niedersächsischen Wassergesetzes hat der Landtag in der vergangenen Woche beschlossen, die Genehmigungspflicht für zugelassene Kleinkläranlagen in eine Anzeigepflicht umzuwandeln. Gerade für die Grafschaft Bentheim mit seiner dezentralen Struktur ist das eine wichtige Verwaltungsvereinfachung, sagt Reinhold Hilbers.Den Stein ins Rollen gebracht hatte Reinhold Hilbers vor ungefähr einem Jahr nach dem ihn ein Landwirt aus der Obergrafschaft auf die Gebühr und die aus seiner Sicht unnötige Genehmigungspraxis hingewiesen hatte. Der Niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander hatte dem Grafschafter Landtagsabgeordneten dann im Mai letzten Jahres in einem Schreiben mitgeteilt, dass mit der Änderung des Wassergesetzes die Genehmigungspflicht abgeschafft würde.

Die neue Regelung , die es nur noch erforderlich macht, den beabsichtigten Neueinbau einer Kleinkläranlage beim Landkreis anzuzeigen, stellt eine erheblich Verbesserung für die Bürger im Außenbereich dar und reduziert die Kosten bei der unteren Wasserbehörde ganz erheblich, meint Reinhold Hilbers.

In Zukunft brauche der Grundstückseigentümer vor Baubeginn der Anlage sein Vorhaben nur noch dem Landkreis anzuzeigen. Der Landkreis entwickelt ein Formular dafür. Hilbers rät den Betroffenen diese Anzeige wirklich vorzunehmen und sich auch beim Landkreis beraten zu lassen, damit jeder sichergehen kann, dass die einzubauende Anlage auch dem Stand der Technik entspricht.

Auswirkungen auf die Umwelt sind nicht zu befürchten. Da die Anforderungen an Kleinkläranlagen durch Änderung der Abwasserverordnung in den letzten Jahren erheblich verschärft und vereinheitlicht worden sind. Dies rechtfertigt es, für Kleinkläranlagen, die diese Mindestanforderungen erfüllen, anstelle einer besonderen Erlaubnis nur noch eine bloße Anzeigepflicht vorzusehen.

Bereits vor zwei Jahren haben CDU und FDP im Landtag die Regelungen zur Wartung von Kleinkläranlagen verbessert.

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