„Der Europark braucht einen neuen Schub"

9. Oktober 2002

Artikel der Grafschafter Nachrichten vom 09.10.2002

Vielleicht erhält das grenzüberschreitende Gewerbegebiet Europark noch mal einen nicht nur vom CDU-Landtagsabgeordneten Friedrich Kethorn für nötig gehaltenen „neuen Schub". Möglich wäre das mit einer Verwaltungsbehörde mit besonderen hoheitsrechtlichen Befugnissen. Damit würde rechtliches Neuland betreten.
Emlichheim/Nordhorn. In der Staatskanzlei in Hannover ist nämlich diese Idee entwickelt worden, die dem Europark weiterhelfen könnte. „Allerdings müsste dazu sowohl das Grundgesetz als auch die Landesverfassung in Niedersachsen geändert werden", wie Euregio-Geschäftsführer Harald Krebs am Montag beim Besuch des Landtagsausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten in Coevorden, Emlichheim und Nordhorn deutlich machte. Deshalb ist man auf niederländischer Seite eher skeptisch, dass die Idee schon mittelfristig Wirklichkeit werden könnte. Dort geht man nach Ansicht der Experten mit den vorhandenen Gesetzes viel pragmatischer und toleranter um als in Deutschland, „was bei deutschen Gerichten auf kein großes Verständnis stößt". Es geht dabei um die Bereiche Bau- und Umweltrecht sowie die Steuer- und der Sozialgesetzgebung.
Die bisherigen Anstrengungen verdeutlichen auch nach den Erkenntnissen der Staatskanzlei, „dass das geltende Recht noch nicht den Erfordernissen eines grenzüberschreitenden Gewerbeparks genügt". Denn aus der Sicht der Betreibergesellschaften von grenzüberschreitenden Gewerbegebieten und auch ansiedlungswilligen Investoren ist es wünschenswert, dass sie sich nicht nach zwei Rechtsordnungen richten müssen. Deshalb wäre die Staatskanzlei-Idee tatsächlich rechtliches Neuland, wenn es eine Verwaltungsbehörde in Form einer grenznachbarschaftlichen Einrichtung für das gesamte Gewerbegebiet geben würde, bei der alle erforderlichen wesentlichen Verwaltungsfunktionen gebündelt würden. Diese Behörde soll mit „hoheitsrechtlichen Befugnissen ausgestattet werden und nach einem einheitlichen materiellen und Verfahrensrecht entscheiden".
Welch einscheidende Veränderung eine solche Behörde wäre, das machte Harald Krebs klar: „Das wäre die Außerkraftsetzung des Territorialprinzips." Der Euregio-Geschäftsführer zeigte sich deshalb sehr erfreut darüber, dass „eine solch weitgehende Vorstellung inzwischen die offizielle Position des Landes Niedersachsen ist". Er hätte sich vor vier Jahren nicht erträumt, dass „man es mit solchen Themen soweit bringen kann".
Friedrich Kethorn wies noch einmal darauf hin, dass die Probleme bei den Ansiedlungen „nicht im örtlichen Bereich liegen, sondern mit der Bundes-und Landesgesetzgebung zusammenhängen". Deshalb müsse sich die Politik noch mehr mit diesem Thema befassen, wenn man mit einem solchen grenzüberschreitenden Gewerbegebiet Erfolg haben wolle. „Ich habe zwar Respekt vor den bisherigen Anstrengungen, aber es muss einfach noch mehr geschehen", sagte Kethorn auf Anfrage der GN.
Ob aber die schönen Ideen der Landesregierung nicht doch an der Bundesebene scheitern, das macht ein Hinweis der Staatskanzlei deutlich: „Während die Länder bereits zum gegenwärtigen Zeitpunkt einen Änderungsbedarf bei den verfassungsrechtlichen Grundlagen grenzüberschreitender Zusammenarbeit sehen, ist der Bund der Auffassung, das zunächst die volle Ausschöpfung der verfügbaren Kooperationsinstrumente geprüft und ein besonderer Regelungsbedarf nachgewiesen werden muss."
Als vorbildlich wertete der Ausschuss die Arbeit der Euregio, ohne deren Wirken man in den vergangenen dreißig Jahren sicher nicht so weit gekommen wäre. Diese „gelebte Zusammenarbeit" könnte beispielhaft auch für andere Projekte sein. Vor allem hätte die Euregio bei ihrer Größe auch „die richtige Durchschlagskraft, um etwas zu bewegen".

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