CDU-Fraktion präzisiert das Rettungsdienstgesetz – Kann-Vorschrift belässt Entscheidung über Leitstellen bei den Landkreisen

11. Juni 2007

Die CDU-Landtagsfraktion hat in ihrer letzten Sitzung den Entwurf zum Niedersächsischen Rettungsdienstgesetz präzisiert.   
Eine der  Änderungen am Gesetzentwurf betrifft die Bildung gemeinsamer integrierter sowie kooperativer Leitstellen, also Leitstellen, die zusammen mit anderen Landkreisen oder zusammen mit der Polizei betrieben werden. Die Träger des Rettungsdienstes können zukünftig im Rahmen ihrer Eigenverantwortung sowohl gemeinsame integrierte als auch kooperative Leitstellen einrichten. Dies gilt insbesondere für die Zusammenarbeit mit der Polizei oder mit anderen Landkreisen. Damit stellte die CDU-Fraktion klar, so Reinhold Hilbers, dass sie auch weiterhin auf freiwillige Kooperationen setzt. Der Landesgesetzgeber schreibt der Grafschaft also nicht vor, eine gemeinsame Leitstelle mit dem Emsland zu bilden. Im Gesetzt wird nach dem Beschluss der CDU-Landtagsfraktion nur stehen, dass die Landkreise gemeinsame Leitstellen einrichten können, aber nicht sollen oder müssen, so der Grafschafter Abgeordnete.

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