CDU-Abgeordnete: Kormoranverordnung so schnell wie möglich umsetzen

30. Juni 2003

„Zur Abwehr von Schäden in der Fischerei muss die Kormoranverordnung in Niedersachsen baldmöglichst umgesetzt werden“, so die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers und Friedrich Kethorn in einem Schreiben an die Angelsport- und Sportfischereivereine in ihren beiden Wahlkreisen. Ein Verordnungsentwurf der Landesregierung, der sich zurzeit in der Verbände-Anhörung befindet, sieht vor, dass nach dem Ende der Brutzeit, vom 16. August bis zum 31. März, auf allen Binnengewässern mit Fischereirecht eine Bejagung der Tiere möglich ist.
Nachdem der Kormoran vor einigen Jahren noch auf der Roten Liste der gefährdeten Arten gestanden hat, sei der Bestand zwischenzeitlich derart angewachsen, dass die Tiere zu einer erheblichen wirtschaftlichen Belastung in der Fischerei geworden seien. Bisherige Maßnahmen zur Regulierung der ständig ansteigenden Kormoranzahlen seien ohne Erfolg geblieben.
CDU und FDP haben sich daher im Koalitionsvertrag auf eine Bestandsregulierung verständigt. Mit der im Entwurf vorliegenden Fassung einer Kormoranverordnung setzt das Niedersächsische Umweltministerium nunmehr einen vorläufigen Schlussstrich unter die seit 1997 andauernde Debatte.
Die beiden Abgeordneten begrüßten die Kormoranverordnung und halten sie für angemessen auch im Sinne des Tierschutzes, da Naturschutzgebiete und Nationalparke ausgenommen sind und die Bejagung nur in engen Grenzen gestattet werde. Es müsse aber darauf geachtet werden, dass der Bund im Rahmen der beabsichtigten Novellierung des Jagdgesetzes die erreichten Fortschritte nicht wieder zunichte mache.

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