Uwe Schünemann: Keine Freiheit ohne Sicherheit
Niedersächsischer Innenminister beim Bezirksausschuss der Jungen Union â€" Klares Bekenntnis zur DNA-Datei
„Blues nights live“ stand auf dem großen Transparent über dem Podium vor der Bühne des Heimathauses in Twist, wo neben dem Vorstand der Jungen Union Osnabrück-Emsland der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann und seine beiden Fraktionskollegen Reinhold Hilbers und Bernd-Carsten Hiebing Platz genommen hatten.
Auf der Tagung des JU-Bezirksausschusses, an der auch der stellvertretende Bundesvorsitzende Johannes Pöttering teilnahm, ging es allerdings nicht um weiche Bluesklänge, sondern um harte Fakten aus dem Bereich der inneren Sicherheit und um die Frage, wie weit der Staat gehen darf, um seinen Bürgern das Recht auf Sicherheit zu garantieren. Zur Einstimmung auf das Thema „Recht auf Sicherheit und Recht auf Freiheit“ und als Grundlage für das Gespräch mit dem niedersächsischen Innenminister Uwe Schünemann hatte der stellvertretende Bezirksvorsitzende Gert Husmann aus Haren ein Thesenpapier erarbeitet, in dem zum Ausdruck gebracht wurde, dass der Staat gewisse Freiheiten der Bürger einschränken muss, um letztlich deren Freiheit garantieren zu können. Im Zuge der ständig fortschreitenden Entwicklung, so heißt es, hätten sich sowohl neue Gefährdungspotenziale, aber auch neue Methoden zu ihrer Bekämpfung ergeben. Hier setze die Aufgabe der Politik ein, einen Weg zu finden, der gleichzeitig das Recht auf Sicherheit und Freiheit schütze.
Der Innenminister stellte seinen Ausführungen die „unumstößliche Feststellung“ voraus, dass es Freiheit ohne Sicherheit nicht geben könne. Und er fügte hinzu: „Die Aufklärung von Verbrechen ist gut und notwendig, doch noch wichtiger ist die Verhinderung von Straftaten.“ Ausschlaggebend dafür sei es, möglichst früh an entsprechenden Informationen heranzukommen. Wenn Tatsachen die Annahme beabsichtigter krimineller Handlungen rechtfertigen, müsse die präventive Überwachung einsetzen.
In diesem Zusammenhang wies Schünemann auf die zentrale DNA-Analyse-Datei hin. Dass der so genannte genetische Fingerabdruck einer richterlichen Zustimmung bedürfe, mache „einfach keinen Sinn“. Schünemann bekräftigte, dass er mit der JU Osnabrück-Emsland, nach deren Bekundung eindeutig der Schutz der Bürger im Vordergrund stehe, übereinstimme. Angesichts vieler falscher Informationen und Angstmacherei sei es wichtig, dass der Bürger umfassend darüber aufgeklärt werde, was mit seinen Daten geschehe.
Der Minister ging auch auf das von der JU mit Blick auf die Entführung des Jakob von Metzler angesprochene Folterverbot ein. Im Thesenpapier wird diesbezüglich auf die unantastbare Würde des Menschen hingewiesen, aber auch die Frage nach der Menschenwürde des Opfers gestellt. Auch wenn die Folterandrohung zuweilen menschlich verständlich sei, gelte es allen Anfängen zu wehren, um nicht Gefahr zu laufen, sich vom Rechtsstaat zu entfernen, erklärte Schünemann. Auf entsprechende Fragen bezeichnete er das so genannte „Lesegerät“ als eine „große Möglichkeit“, die relativ geringe Aufklärungsquote bei Kraftfahrzeugdiebstählen zu erweitern. Zum Polizeiverteilungskonzept erklärte er, dass neben der Einwohnerzahl auch die Fläche und nicht zuletzt die Zahl der Straftaten, die zudem gewichtet werden müssten, eine Rolle spielten.