Solidarität muss im System der Krankenversicherung verankert bleiben

16. Oktober 2003

Die grundlegenden Erkenntnisse der Herzog-Kommission werden von den beiden christdemokratischen Abgeordneten Heinz Rolfes und Reinhold Hilbers geteilt. Sie treten dafür ein, die sozialen Sicherungssysteme dauerhaft zu sichern und auf den Wandel der Gesellschaft hin neu auszurichten. Dabei bedarf es eines festen Koordinatensystems zwischen den Grundwerten Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität. Es sollte den Christdemokraten Selbstverpflichtung sein, die Balance dieser Grundwerte auch in den Sozialsystemen zu erhalten.
Beide Landtagsabgeordneten fordern jedoch eine Nachbesserung im Bereich der Krankenversicherung. Es muss auch weiter ein an der Leistungsfähigkeit orientierter Beitrag von den gesetzlich pflichtversicherten Arbeitnehmern erhoben werden, fordern beide.
Hilbers fügt an: „ Der Starke muss in gewissen Umfang für den Schwächeren mit bezahlen, damit dieser nicht überfordert wird.“ Das ist für mich das Wesen des Sozialstaats“
Der Beitrag zur Krankenversicherung beim Prämienmodell orientiert sich lediglich an den Kosten und ist somit für alle gleicht. Während der Beitrag sehr konkret und einkommens-unabhängig in dem Reformpapier dargestellt und mit 264 Euro monatlich angegeben wird, bleibt die Förderung der Bezieher kleiner Einkommen, die dann aus Steuern bestritten werden soll, sehr im Unklaren.
Heinz Rolfes: „Bei einheitlichen und einkommensunabhänigen Beiträgen werden die Schwächeren zu Bittstellern beim Staat. Das muss vermieden werden“.
Sie geraten damit in Abhängigkeit von staatlichen Transferzahlungen, die jederzeit auch nachteilig verändert werden können, betonen beide Politiker. Im Konzept sind dafür 27,3 Mrd. Euro als Ausgleich für die Schwächeren veranschlagt. Beide können sich kaum vorstellen, dass dieser Betrag im Bundeshaushalt, der in diesem Jahr eine Rekordverschuldung aufweist, darstellbar ist und in Zukunft gesichert scheint.
Beide Christdemokraten sind sich einig, dass es auch weiterhin â€" bei allem Reformbedarf der Sozialsysteme â€" nicht außer Acht gelassen werden kann, dass es der Solidarität und dem Ausgleich zwischen den Starken und den Schwächeren in unserer Gesellschaft bedarf. Die Union als Volkspartei wendet sich an alle Schichten und Gruppen des Landes. Daher heißt es auch im CDU-Grundsatzprogram dazu:“ Jeder hat das Recht und die Pflicht zur Solidarität und trägt mit seiner Arbeit und Leistung dazu bei, dass die Gemeinschaft aller für die einzelnen eintreten kann. Dieses Prinzip sollte auch in der Krankenversicherung Gültigkeit behalten. Denn durch die soziale Sicherung werden nach dem Verständnis des christlichen Menschenbildes keine widerruflichen Almosen verteilt, sondern sollte für den einzelnen ein Recht auf Sicherheit begründet werden.

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