Reinhold Hilbers stellt mündliche Anfrage im Landtag zu Nordhorn-Range

6. April 2008

Zum nächsten Plenarabschnitt in dieser Woche hat der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers aus der Grafschaft eine Anfrage zur mündlichen Beantwortung an die Niedersachsischen Landesregierung gerichtet. Anlass war für Reinhold Hilbers die Einreichung der Klage der Anliegerkommunen gegen den Betrieb des Bombenabwurfplatzes Nordhorn-Range.

Hilbers erinnert daran, dass im vergangenen Sommer  das Verwaltungsgericht Potsdam entschieden hat, dass die Bundeswehr den Luft-Boden-Schießplatz in der Kyritz-Ruppiner Heide in Nordbrandenburg weiterhin nicht als Bombenabwurfplatz nutzen darf. Auch Tiefflüge sind dort verboten. Das Bundesministerium der Verteidigung hat dagegen die Zulassung der Berufung beantragt.

Es bleibt nach Ansicht von Hilbers zu befürchten, dass dadurch die Belastungen in der Grafschaf und im Emsland steigen.

Reinhold Hilbers möchte daher von der Landesregierung wissen, welchen Verfahrensstand  das vom Bundesministerium der Verteidigung eingeleitete Berufungsverfahren hat, ob nach Ansicht der Landesregierung der der Luft-Boden-Schießplatz Nordhorn-Range als Folge des Urteils des Verwaltungsgerichts Potsdam vom 31. Juli 2007 verstärkt genutzt wird und wie die Landesregierung dafür sorgt, dass Niedersachsen nicht einseitig die Lasten der notwendigen Übungsflüge zu tragen hat

 

Reinhold Hilbers stellt noch einmal heraus, dass sich der Niedersächsische Landtag in der 15. Wahlperiode einstimmig für die Schließung von Nordhorn Range ausgesprochen hat.

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