Novelle des Landesvergabegesetzes im Dezember-Plenum

5. Dezember 2005

Hannover. „Als ein wichtiges Reformprojekt haben wir zu Beginn der Legislaturperiode die Novellierung des Landesvergabegesetzes in Angriff genommen. Verbände, Kammern, Gewerkschaften und Kommunen hatten ausführlich Gelegenheit, Stellung zu dem Vorhaben zu nehmen. Am Ende des Diskussionsprozesses, der sich vor allem wegen unklarer Entwicklungen in rechtlicher Hinsicht auf Bundes- und europäischer Ebene hingezogen hat, haben wir jetzt ein gutes Ergebnis erzielt, so Hilbers. Mit der Tariftreueerklärung wird gewährleistet, dass in Niedersachsen gültige Standards maßgeblich für die Entlohnung am Bau sind", sagte heute der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers.
„Im Vordergrund steht für uns ein einfaches, kontrollierbares, unbürokratisches und mittelstandsfreundliches Landesvergabegesetz, das wir mit der vorliegenden Novelle erreicht haben. Das Landesvergabegesetz wird verschlankt, wo es unnötig und wirtschaftsfeindlich aufgebläht wurde. Es wird entbürokratisiert, wo kleinen und mittelständischen Betrieben bei der Bewerbung um einen öffentlichen Auftrag allzu viele Hindernisse in den Weg gelegt wurden. Und wir haben bessere Aussichten denn je, dass ´schwarzen Schafen´ in der Baubranche das Handwerk gelegt wird", sagte Reinhold Hilbers.
Die Anregungen der unterschiedlichen Lobbygruppen seien sehr vielseitig gewesen. Sie reichten von einer gänzlichen Abschaffung des Gesetzes über die Heraufsetzung der Bagatellgrenze auf 200.000 Euro bis hin zur Beibehaltung der 10.000 Euro-Grenze und der Regelungen für den ÖPNV. Das bei diesem breiten Meinungsspektrum nicht alle Interessen abgedeckt werden könnten, sei von Anfang an klar gewesen, so der CDU-Politiker, der auf folgende Neuerungen im Landesvergabegesetz hinweist:

•Beibehaltung des Landesvergabegesetzes nur für den Baubereich,
•Herausnahme des öffentlichen Personennahverkehrs,
•Anhebung der Bagatellgrenze auf 30.000 Euro,
•umfangreiche Dokumentations- und Nachweispflichten erst vor der Zuschlagserteilung
•und Außerkrafttreten des Gesetzes am 31. Dezember 2008.

Dann könnten bereits neue Regelungen im Bund bestehen, die CDU/CSU und SPD in Berlin in der Koalitionsvereinbarung angekündigt hätten, so Hilbers.

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