Ministerlob für Naturschutzstiftung – Hochwasserschutz darf nicht nur die Landwirte belasten

17. Januar 2004

Artikel der Grafschafter Nachrichten vom 17.01.2004
von Irene schmidt

Mit dem Flächenpool im Syenvenn, der für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Bauleitplanung eingerichtet wurde, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim seinerzeit eine Vorreiterrolle übernommen. Die 1999 gegründete Naturschutzstiftung verfügt inzwischen über 300 Hektar eigene Flächen.
NORDHORN â€" Naturschutzstiftungen sind für den niedersächsischen Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) nichts Neues. Er selbst gehört einer solchen Stiftung an. „Doch dort fördern wir nur Appelbäume" bekannte der hohe Gast am Mittwochnachmittag in der Grafschafter Kreisverwaltung. Der Naturschutzstiftung des Landkreises Grafschaft Bentheim zollte er hohes Lob: „So gut wie Sie sind wir nicht!"
Ausführlich ließ sich der Umweltmninister von Oberkreisdirektor Josef Brüggemann, dem Ersten Kreisrat, Hans-Werner Schwarz, sowie den Geschäftsführern der Naturschutzstiftung, Hartmut Schrap und Paul Uphaus, die Arbeit der Stiftung erklären. Als Folgeeinrichtung des „Flächenpools Syenvenn" wurde die Naturschutzstiftung 1999 gegründet. Damals brachte der Landkreis Grafschaft Bentheim 21 Hektar eigene Flächen und ein Kapital von 200000 Mark (rund 91000 Euro) ein. Zum 31. Dezember 2003 wies die Stiftung einen Besitz von 300 Hektar Flächen und Einnahmen von 1,33 Millionen Euro vor. Das Kapital wird einerseits für weitere Landkäufe genutzt und andererseits für die umweltgerechte Ausgestaltung der Flächen ausgegeben.
Die Naturschutzstiftung verhilft dem Landkreis dazu, Investoren für ihre geplanten Baumaßnahmen Ausgleichsflächen im Rahmen des gesetzlichen Naturschutzes anbieten zu können. Für den „Verbrauch" von Landschaft müssen Bauherren seit gut 20 Jahren im Rahmen einer Eingriffsregelung Ersatzflächen vorweisen können, die dem Naturraum wieder zur Verfügung gestellt werden. Während anderenorts die Flächen wie ein Flickenteppich in der Landschaft liegen, kann der Landkreis durch vorsorglich aufgekaufte und im Rahmen der Stiftung bereit gehaltene Grundstücke eigene Schwerpunkte setzen und so vorhandene Naturräume weiter aufwerten. Das gleiche Ziel, nur für die Ausgleichsmaßnahmen der öffentlichen Hand, verfolgt auch der Flächenpool der Städte Nordhorn, Bad Bentheim und Schüttorf rund um das Syenvenn.
Durch die Angebote der Naturschutzstiftung würden die Verfahren der Investoren beschleunigt und Kosten reduziert. Für alle Beteiligten sei das Verfahren ein Gewinn, machte Hans-Werner Schwarz deutlich. Das hat inzwischen überregional Beachtung gefunden und wird inzwischen auch in Nordrhein-Westfalen kopiert.
Umweltminister Sander, der im Beisein der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers und Friedrich Kethorn angereist war, zeigte durch gezielte Fragen deutliches Interesse an der Naturschutzstiftung. Besonders beeindruckte den Gast aus Hannover der Hinweis, dass die Naturschutzstiftung ausnahmslos im Einvernehmen mit den betroffenen Landwirten agiert, wie die Grafschafter Vertreter unterstrichen. Anerkennenwert sei es, so Minister Sander, dass in der Grafschaft „Landwirtschaftspolitik mit den Menschen" gemacht werde.

Artikel der Grafschafter Nachrichten vom 17.01.2004

NEUENHAUS/IS â€" Nach den schlimmen Erfahrungen mit dem Jahrhunderthochwasser im Sommer 2002 entlang der Elbe hat der vorbeugende Hochwasserschutz im Binnenland an Bedeutung gewonnen. Dass dies notwendig ist und die Gefahren des Hochwassers auch in Niedersachsen neu bewertet werden müssen, das bestätigte der niedersächsische Umweltminister Hans-Heinrich Sander während eines Fachgesprächs mit Landwirten und Vertretern der Unterhaltungsverbände am Mittwochnachmittag im Deutschen Haus in Neuenhaus. Der FDP-Minister, der auf Einladung des CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers in die Niedergrafschaft gekommen war, warnte jedoch davor, über das Ziel hinaus zu schießen. Die von Bundesumweltminister Jürgen Trittin beabsichtigten Regelungen gingen ihm „entschieden zu weit", so Sander: „Es droht eine Überregulierung". So sei nicht einsehbar, dass im gesamten Überschwemmungsgebiet von Flüssen, also auch dort, wo statistisch gesehen einmal in 100 Jahren ein Hochwasserereignis drohe, Ackerbau nur noch ausnahmsweise und eingeschränkt möglich sein solle.
„Für den betroffenen Landwirt ist es ungleich schlimmer, zukünftig gar nichts mehr zu ernten, als einmal in hundert Jahren Ertragseinbußen durch Hochwasser hinzunehmen, indem seine Flächen faktisch als Rückhaltebecken genutzt werden", sagte Sander. Das niedersächsische Landwirtschafts- und das Umweltministerium hätten sich bereits „gegen diese viel zu weit gehenden Einschränkungen" ausgesprochen. Sie forderten eine abgestufte Regelung.
Mit dieser Aussage bestätigte Sander die Ausführungen von Gastgeber Hilbers, der forderte, Hochwasserschutz müsse im Interesse der Betroffenen betrieben werden und dürfe kein Selbstzweck sein. Würden die Vorhaben von Minister Trittin umgesetzt, drohe Landwirten an Vechte, Dinkel und Ems das Aus.
Der FDP-Kreistagsabgeordnete Jan-Herm Warsen wies im Rahmen der Diskussion darauf hin, dass die Kosten für den Hochwasserschutz zwischen den Nutznießern nach einem neuen, gerechten Beitragsschlüssel aufgeteilt werden müssten, denn Hochwasserschutz sei nicht allein Sache der Landwirtschaft. Wenn der Unterhaltungsverband 114 die Pflege und Unterhaltung der Vechtewehre tragen solle, müssten sich die Kommunen an den Kosten beteiligen, zumal Schäden durch Hochwasser in bebauten Regionen ungleich höher ausfielen als auf landschaftlich genutzten Flächen.
Ein weiteres Thema war die europäische Wasserrahmenrichtlinie. Die Öffentliche Beteiligung dazu ist für den 5. Februar in Meppen geplant. Auch Umweltminister Sander wird dabei sein.

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