Land bewilligt Artenschutzmaßnahamen – Hilbers: Darunter sieben Maßnahmen in der Grafschaft Bentheim

20. April 2008

Bereits im Jahr 2007 hat das Niedersächsische Ministerium für Umwelt und Klimaschutz (MU) rund 12,5 Millionen Euro für den Schutz der Tier- und Pflanzenarten und ihrer Lebensräume zur Verfügung gestellt. Mit Blick auf die Erweiterung der Natura 2000-Kulisse und die sich daraus ergebenden EU-rechtlichen Verpflichtungen wurde dieser Ansatz im Jahr 2008 auf 14,3 Millionen Euro erhöht. Darauf macht heute der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers aufmerksam. Darüber hinaus stehen in diesem Jahr im Rahmen der neuen EU-Strukturförderperiode dem Naturschutz zusätzlich rund 7,5 Millionen Euro EU-Mittel aus PROLAND zur Verfügung, sagt Haushälter Reinhold Hilbers. Insgesamt können in diesem Jahr fast 22 Millionen Euro gezielt für den Natur- und Artenschutz und damit für die Erhaltung der biologischen Vielfalt eingesetzt werden. Ich bin froh, dass die Grafschaf davon mit sieben Projekten profitieren kann, so Reinhold Hilbers.Im Einzelnen sind das 3000 Euro für das Freistellen von Moorheide im Syen-Venn, 8200 Euro für die Pflege und Entwicklung der Sand- und Wacholderheide im Brandlechter Vechtetal und im Schutzgebiet Tillenberge sowie über 6000 Euro für Maßnahmen im Gildehauser Venn.

Für Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen in den Gebieten Hügelgräberheide in Halle-Hesingen, für den Vechtealtarm in Kalle und für ein Kleingewässer in Achterberg sowie für die Itterbecker Heide (Anlage von Magerrasen und spezielle Maßnahmen im Artenschutz) werden zusammen ca. 9700 Euro bewilligt.

Damit können wir den Naturschutz in der Grafschaft wirksam unterstützen, freut sich Reinhold Hilbers. Die bezeichneten Gebiete sind alle samt Vorzeigebeispiele für die Ökologie. Ökologie und Landwirtschaft müssen zusammen entwickelt werden und nicht gegeneinander. Die Naturschutzstiftung, Vertragsnaturschutz und eine Bündelung von Arten- und Naturschutz sind der richtige Weg. Damit behält die Landwirtschaft in den anderen Bereichen die Freuräume, die sie braucht, um sich zu entwickeln.

Vor allem der Vertragsnaturschutz mit Landwirten, aber auch die Ausweisung von Schutzgebieten, die Sicherung wertvoller Flächen, die Umsetzung praktischer Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen sowie zielgerichtete Artenschutzmaßnahmen sollen den Artenrückgang aufhalten und damit die biologische Vielfalt stabilisieren und verbessern.

Die niedersächsische Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt wird im Rahmen der Konvention über die Erhaltung der biologischen Vielfalt sowie der europäischen Vorgaben zur EU-Vogelschutzrichtlinie und der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie umgesetzt.

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