Kues: Verständnis für Arbeiterwohlfahrt-Kritik

6. Dezember 2000

Berlin/Lingen.- Die Arbeiterwohlfahrt (AWO) hatte sich im Namen aller Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege u. a. an den hiesigen CDU-Bundestagsabgeordneten Dr. Hermann Kues gewandt und beklagt, daß der Regierungsentwurf des Pflegequalitätssicherungsgesetzes und die Änderung der Heimordnung das System der Selbstverwaltung schwächt und einen öffentlich-rechtlichen und ordnungspolizeilichen Ansatz verfolgt.
„Dies würde den Ausbau einer überzogenen Bürokratie letztlich zulasten der Pflegebedürftigen bedeuten", so Kues. Der Christdemokrat befürchtet, daß die Gesetzesvorschläge die Wohlfahrtspflege zum „Objekt von Überregulierung und Bürokratisierung" macht.
Er habe deshalb Verständnis für die Enttäuschung bei der AWO und den anderen Wohlfahrtsverbänden, die beklagten, daß deren konstruktive Vorschläge von der Regierung rundum negiert worden seien. Von Partnerschaft könne da keine Rede mehr sein, so der Unionspolitiker. Es werde das Verhältnis zwischen Staat und Wohl-fahrtsverbänden mit dieser Verfahrensweise arg belastet. Er, Kues, habe erst kürzlich im Haus Simeon in Sögel feststellen können, wie wichtig auch subsidiäre Elemente bei der Qualitätssicherung von Pflegebedürftigen seien. Daß den Trägern der Pflegeeinrichtungen nicht die Möglichkeit zur Selbstverwaltung – wie in anderen Bereichen der Sozialversicherung üblich – gegeben werde, betrachte er in Übereinstimmung mit der AWO als Diskriminierung der Träger der freien Wohlfahrtspflege.
Hintergrund ist die kürzliche Verabschiedung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes sowie eines 3. Gesetzes zur Änderung des Heimgesetzes durch das Bundeskabinett. Mit diesen Entwürfen wird den Trägern von Pflegeeinrichtung ein generelles Mißtrauen hinsichtlich ihrer Qualitätsorientierung ausgesprochen. Die Mißstände in einzelnen Häusern dürften nicht zum Anlaß genommen werden, die ganze Branche zu verurteilen, so Kues.

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