Kreistagsgruppe fragt Landkreis wegen Änderung der Kontrollbefugnisse beim landwirtschaftlichen Antibiotika-Einsatzes an

26. Oktober 2014

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium plant eine Teil-Zentralisierung bei der Überprüfung des Antibiotika-Einsatzes in Tierställen. Zukünftig soll das Landesamt für Verbraucherschutz (Laves) in Oldenburg für die Überprüfung des Einsatzes von Antibiotika bei der Nutztierhaltung zuständig sein. Dabei soll das Laves künftig die Überprüfung übernehmen, wenn Landwirte Konzepte zur Senkung des Antibiotika-Verbrauchs einzuhalten haben. Die regulären Kontrollen sollen allerdings bei den Landkreisen bleiben.

Vor diesem Hintergrund hat der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete und Gruppenvorsitzende der FDP-/CDU-Kreistagsgruppe nun beim Landkreis nach den zu erwartenden Folgen der veränderten Kompetenz-Zuweisung gefragt. Im Namen der Gruppe möchte er insbesondere wissen, ob der Landkreis die Schaffung von Doppelstrukturen erwartet und wie ein möglichst umfangreicher Informationsaustausch gewährleistet werden kann, um Verbaucherschutzziele nicht durch Reibungsverluste zu gefährden.

Im Einzelnen stellt die FDP-/CDU-Gruppe folgende Fragen im Wortlaut:

1. Wie schätzt der Landkreis die Planungen des Landwirtschaftsministeriums grundsätzlich einÄ

2. Erwartet der Landkreis durch eine Übertragung der Prüfkompetenz eine Verbesserung oder Verschlechterung der KontrolldichteÄ

3. Erwartet der Landkreis, dass auch bei einer Teil-Zentralisierung ausreichend auf die örtlichen Besonderheiten eingegangen werden kannÄ

4. Inwieweit erwartet der Landkreis, dass Doppelstrukturen geschaffen werdenÄ Wenn ja, kann es dadurch zu Abstimmungsproblemen kommen, die den Verbraucherschutz beeinträchtigen oder gar gefährdenÄ

5. Wie wird der Landkreis einen möglichst umfangreichen Informationsaustausch mit dem Laves gewährleistenÄ

6. Sind durch die Kooridnierung und den Informationsaustausch mit dem Laves Mehrkosten für den Landkreis zu erwartenÄ

7. Schätzt der Landkreis es als vorteilhaft ein, wenn die Tierhalter einen einheitlichen Ansprechpartner habenÄ

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