Kommunale Parlamente als Keimzellen der Demokratie nicht schädigen

5. Februar 2015
CDU-Fraktion in Wietmarschen (Archiv)

CDU-Fraktion in Wietmarschen (Archiv)

Zurzeit wird, u. a. vom Bund der Steuerzahler, die Reduzierung der Zahl der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen gefordert. Argumentiert wird mit Einsparpotenzial und Straffung der politischen Entscheidungsprozesse. Einige Hauptverwaltungsbeamte unterstützen diese Initiativen.

Die Grafschafter CDU lehnt derartige Überlegungen für die Grafschaft entscheiden ab. Das hat der CDU-Kreisvorstand auf seiner letzten Sitzung beschlossen. „Die Verwurzelung der Kreistagsmitglieder in den vielen Kommunen ist unglaublich wichtig“, heißt es von der Union. Sie gewährleiste, dass auch kleine Ortschaften angemessen vertreten sind und die Interessen aller Bevölkerungsgruppe repräsentiert werden. Eine Verkleinerung koste Bürgernähe und schwäche die Demokratie. Eine Verkleinerung der Parlamente erschwere es auch, Neulinge zu integrieren. „Die Schlagkraft wird dadurch nicht besser“, befürchtet der Vorsitzende Hilbers. Gerade aber bei den Kommunalwahlen sei es wichtig, stetig auf Erneuerung zu setzen und jungen Kandidaten echte Wahlchancen einzuräumen.

„Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr Politiker, die direkt vor Ort angesprochen werden können“, sagt Hilbers. „Wer Bürgerengagement und demokratische Werte kaputt machen will, muss diesen Weg gehen.“, meint er. Die kommunalen Parlamente, sagen die Unionsmitglieder, seien die Keimzellen der Demokratie.

Hintergrund: § 46 NKomVG Absatz 1 regelt die Zahl der Abgeordneten, gestaffelt nach Zahl der Einwohner in der Kommune. § 46 NKomVG Absatz 3 erlaubt für Kommunen mit mehr als 8.000 Einwohnern die Verringerung um 2, 4 oder 6 Abgeordnete. Die Entscheidung ist bis spätestens 18 Monate vor dem Ende der laufenden Wahlperiode durch Satzung zu treffen. Dies bedeutet, dass die Satzungsänderung bis zum 30. April 2015 rechtskräftig in Kraft getreten sein müsste.

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