Kindergarten-Beiträge abgeschafft!

4. August 2018

Nachdem die CDU bereits 2007 das dritte Kindergartenjahr beitragsfrei gestellt hat, folgt mit der vollständigen Beitragsfreiheit für Kindergärten jetzt der nächste Schritt. Rund 150.000 Kinder und ihre Familien werden von der Beitragsfreiheit profitieren. „Es handelt sich damit um eine der größten familienfördernden Maßnahmen der letzten Jahrzehnte in Niedersachsen.“, freut sich der Grafschafter CDU-Vorsitzende Reinhold Hilbers. „Daher wurden hierfür in den letzten Monaten intensive Verhandlungen unter der Leitung des Kultusministeriums mit Beteiligung des Finanzministeriums und der Staatskanzlei mit den kommunalen Spitzenverbänden geführt.“, erläutert der stellvertretende CDU-Vorsitzende Andre Mülstegen.

Besonders erfreulich ist aus Sicht der Grafschafter Christdemokraten, dass alle Forderungen der CDU ausnahmslos erfüllt werden:
·     Die Beitragsfreiheit gilt für Kinder ab dem ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden und für bis zu 8 Stunden täglich. Die Beitragsfreiheit bezieht sich auf Betreuungsplätze, die den Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz gemäß § 12 KiTaG erfüllen. Für Sonderleistungen und Verpflegung können auch zukünftig Beiträge erhoben werden.
·     Dies gilt auch für Kinder, die zu diesem Zeitpunkt noch in einer Krippe betreut werden oder für die Kindertagespflege, wenn diese den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz
·     Umfasst sind auch Früh- und Spätdienste, solange sie die 8 Stunden Grenze nicht überschreiten.

Dafür erhalten die Kommunen Finanzhilfeleistungen als Ausgleich mit folgenden Punkten:
·     Der allgemeine Finanzhilfesatz für Personalausgaben wird von derzeit 20 auf 55 Prozent angehoben und steigt in den folgenden drei Jahren bis auf 58 Prozent an. Die Steigerung um 3 % wird aus der Weitergabe von Bundesmitteln zur Beitragsfreiheit erzielt.
·     Es wird ein Härtefallfondsmit zusätzlichen 48 Millionen Euro bereitgestellt. Aus diesem Fonds können Kommunen, die trotz des Ausgleichs besondere finanzielle Ausfälle erleiden, auf Antrag zusätzliche Mittel erhalten.
·     Für die Betreuung in der Tagespflege, welche den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz garantieren, stehen 20 Millionen Euro aus Bundesmitteln zur Verfügung.
·     Zudem werden den Kommunen weitere Gelder für die Tarifsteigerungen bei den Beschäftigten in Kindergärten im Rahmen einer Zuwendungsrichtlinie aus Bundesmitteln sowie für Qualitätsverbesserungen und Investitionen in den Kindertageseinrichtungen gewährt.

„Das ist CDU-Familienpolitik! Es ist uns gelungen, die gesellschaftliche Mitte, unsere Familien in Niedersachsen, in einem bisher noch nie dagewesenen Umfang zu entlasten, ohne zeitgleich unsere Kreise, Städte und Gemeinden zu belasten!“, freuen sich Hilbers und Mülstegen.

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