Hilbers weist auf Zuschuss vom Land für Familienerholung hin

4. Juli 2008

Familien mit drei Kindern, Familien mit einem behinderten Kind und allein Erziehende können für Erholungsmaßnahmen einen Zuschuss vom Land Niedersachsen bekommen. Auf diese Familienförderung wies der  CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers hin.Ziel dieser Förderung ist es, einkommensschwächeren Familien einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. . Förderfähige Erholungsmaßnahmen sind solche, die von Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen, in Familienferienstätten gemeinnütziger Träger, in für Familienferien eingerichteten Jugendherbergen in vom Träger verantwortlich ausgesuchten familiengerechten Einrichtungen sowie auf geeigneten Bauernhöfen und Campingplätzen angeboten werden.

Einen Förderantrag kann man formlos bei den Familienverbänden und den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege stellen. Aus der Richtlinie werden Erholungsmaßnahmen in der Dauer von mindestens 7 bis höchstens 14 Übernachtungen gefördert. Die Leistung ist vom Familieneinkommen abhängig. Es gelten die Einkommensgrenzen des Sozialgesetzbuches 12.  

Familienerholung ist wichtig, betont Reinhold Hilbers. Viele Familien sind jedoch nicht in der Lage, diese Erholungsmaßnahmen alleine zu finanzieren. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, diesen Familien zu helfen, so der Abgeordnete.

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