Giftspritze zum Wohle des Patienten?

11. April 2001

Zur Legalisierung der aktiven Sterbehilfe in den Niederlanden erklärt der Beauftragte für Kirchen und Religionsgemeinschaften der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Hermann Kues, MdB: Der Arzt mit der Giftspritze zum Wohle des Patienten in der Hand ist eine unerträgliche Vision, die allerdings mit dem Schritt der Niederländer nicht mehr im Reiche des Unmöglichen angesiedelt ist.
Zeugung und Sterben sind Momente im Leben des Menschen, die nicht in unserer Verfügung stehen Hierin besteht Konsens mit den christlichen Kirchen und allen Weltreligionen. Schon gar nicht dürfen sie einer bürokratischen Routine überlassen werden.
Denn dies wird letztlich dem Mißbrauch Tür und Tor öffnen. Es ist zu befürchten, daß sich der Kommerz der neuen Gesetzeslage bemächtigen und es ähnlich wie bei der Abtreibung zu spezialisierten Kliniken kommen wird. Auch wird sich die Frage stellen und womöglich pragmatisch beantworten werden, warum für einen Deutschen nicht das in den Niederlanden erlaubt sein soll, was einem Niederländer dort gestattet ist.
Dies zeigt, daß die Frage der Sterbehilfe eine europäische ist und im Kontext mit der Schaffung einer Grundrechtscharta bzw. einer weiter entwickelten Bioethikkonvention beantwortet werden muß. Die niederländische Entscheidung geht alle Länder der Union etwas an.
Die fast einhellige vehemente Ablehnung der aktiven Sterbehilfe in Deutschland gibt Anlaß zu der Hoffnung, daß es hierzulande ein solches Gesetz nicht geben wird. Vielmehr muß die menschenwürdige Sterbebegleitung auch mit Hilfe der längst noch nicht ausgeschöpften medizinischen Möglichkeiten viel stärker gefördert werden.

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