Friedrich Kethorn: „Auch die Kleinsten würdevoll bestatten"

10. Juni 2003

Hannover / Nordhorn. Eltern von tot- und fehlgeborenen Kindern sollen künftig ausführlich durch das Krankenhauspersonal darüber informiert werden müssen, dass sie das Recht haben, ihre Kinder auf öffentlichen Friedhöfen bestatten zu lassen.

Das ist der Inhalt eines Entschließungsantrags, den die niedersächsische CDU-Landtagsfraktion in das Juni-Plenum des Niedersächsischen Landtages einbringen wird. „Eine solche Regelung war längst überfällig, wie wir aus Gesprächen mit betroffenen Eltern und Elterninitiativen erfahren haben", sagte der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Friedrich Kethorn.

Bislang konnten tot- und fehlgeborene Kinder erst ab einer Gewichtsgrenze von 500 g bestattet werden, und in vielen Fällen wurden die betroffenen Eltern über die Bestattungsmöglichkeiten gar nicht informiert. „Manche Eltern wurden vor die Tatsache gestellt, dass ihr Kind einfach zusammen mit dem Krankenhaus-Abfall weggeworfen worden war", so Kethorn weiter. Eine willkürliche Gewichtsbegrenzung für Kinderbestattungen sei ethisch nicht vertretbar und solle darum künftig nicht mehr gelten.

„Wir sorgen dafür, dass künftig alle Eltern, die ihr tot- oder fehlgeborenes Kind verlieren, ausführlich über die Möglichkeit der Bestattung aufgeklärt werden. Auch Friedhöfe müssen entsprechende Bestattungsstellen vorhalten. Das sind wir Eltern und Kindern einfach schuldig," so Kethorn abschließend.

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