„Förderrichtlinien gelten auch für Nordhorn“

9. Juni 2012

Die CDU-Kreistagsfraktion bekräftigt ihre Haltung zum Förderantrag der Stadt Nordhorn für einen Zuschuss zur Sanierung der Belüftungstechnik im Konzert- und Theatersaal in Nordhorn. „Bereits im Laufe des Jahres 2010 war klar, dass die von der Stadt Nordhorn beantragte Förderung nicht mit den Anfang 2011 in Kraft getretenen Förderrichtlinien in Einklang zu bringen ist", erklärt der Fraktionsvorsitzende Reinhold Hilbers.

Der Bau neuer Einrichtungen werde seitens des Landkreises großzügig gefördert, Instandsetzungen und Unterhalt hingegen sei dann Sache des Besitzers oder der Kommunen, die eine Einrichtung erstellt hätten. Da der Landkreis keinen Einfluss auf die Planungen der Kommunen bei Neubauten habe und auch die Folge- und Instandhaltungskosten nicht kalkulieren könne, liege die Unterhaltungsverantwortung damit bei den Kommunen als Bauherren. Das entspreche im Übrigen den Regelungen die auch in anderen Landkreisen, sowie auf Bundes- und Landesebene gelten.

Hilbers: „Für Förderungen von Sanierungen an öffentlichen Gebäuden, die Städten, Gemeinden oder Vereinen gehören, fehlt dem Landkreis das Geld. Der Landkreis hilft großzügig bei der Erstellung von Gebäuden und Einrichtungen – dann kann man aber auch erwarten, dass die Träger später für die Unterhaltung und die Sanierung aufkommen. Einmal geförderte Gebäude auch noch zu sanieren überfordert die finanzielle Leistungsfähigkeit des Landkreises. Der Landkreis kann das für Nordhorn nicht anders entscheiden als für alle anderen Kommunen auch. Daher gibt es Förderrichtlinien, an die wir uns halten."

„Uns geht es hier nicht um eine individuelle Entscheidung“, sagt Hilbers mit Blick auf den KTS. Gewiss handele es sich bei dem KTS um eine wichtige kulturelle Einrichtung â€" allerdings könnten hier nicht andere Maßstäbe angesetzt werden als bei anderen Projekten.

Für Hilbers ist das Verhalten der SPD und der Stadt Nordhorn äußerst widersprüchlich: „Wer einerseits vehement die Senkung der Kreisumlage fordert, kann vom Landkreis nicht andererseits die Mitfinanzierung von fremden Aufgaben verlangen. Eine Minderung der Einnahmen und eine Maximierung von Aufgaben passt nicht zueinander.“

Auch das von Seiten der Stadt Nordhorn vorgebrachte Argument, dass immerhin ein Drittel der Besucher des Saales am Ootmarsumer Weg nicht aus Nordhorn, sondern dem restlichen Kreisgebiet kämen, weiß die CDU-Fraktion zu entkräften: Zum einen sei es durchaus üblich, dass kommunale Einrichtungen auch von Bürgern außerhalb der Kommune genutzt würden. Es gäbe auch andere Kommunen, in den Einrichtungen von Bürgern aus der ganzen Grafschaft besucht werden, ohne dass der Landkreis dafür zahle. Zum anderen erhielten Städte, die wie Nordhorn Mittelzentrum mit oberzentralen Teilfunktionen sind, aus dem kommunalen Finanzausgleich mehr Mittel, um gerade Einrichtungen mit mittelzentraler Bedeutung vorzuhalten – gerade auch für Bürger außerhalb der eigenen Stadtmauern. Mit diesen Mitteln wird der Tatsache Rechnung getragen, dass größere Gemeinden überproportional höhere Infrastrukturkosten haben und Leistungen auch für das Umland bereitstellen. Daher könne sich Nordhorn nicht darauf berufen, dass der KTS auch von Besuchern von außerhalb genutzt werde.

Im Ergebnis, heißt es aus der Kreistagsfraktion, habe der Ausschuss die richtige Entscheidung getroffen: Jeder müsse seine Aufgaben vornehmlich selbst erledigen.

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