„Ersatzzahlung stärkt Naturschutz in Niedersachsen“

1. März 2004

Hannover. Bei Eingriffen in Natur und Landschaft hätten die bisherigen Erfahrungen mit Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gezeigt, dass trotz hoher Kosten für die durchgeführten Maßnahmen oft nur geringe Vorteile für die Umwelt entstünden, fassten die beiden CDU-Landtagsabgeordneten Friedrich Kethorn und Reinhold Hilbers das bisher bestehende Defizit der Eingriffsregelung im Naturschutzgesetz zusammen.
Um diesen Missstand zu beseitigen, hat der Niedersächsische Landtag jetzt einen Gesetzentwurf von CDU und FDP verabschiedet, mit dem neben Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei Eingriffen in Natur und Landschaft zukünftig auch eine Ersatzzahlung ermöglicht wird.
Friedrich Kethorn erläuterte weiter: “Durch die bisher geltende Regelung war die Absicht des Gesetzgebers nicht immer erreicht worden, Eingriffe in Natur und Landschaft zu kompensieren. Als eine weitere Folge gingen häufig für die Landwirtschaft wertvolle Flächen verloren, weil sie trotz naturschutzfachlich geringer Eignung mangels Alternativen für Kompensationsmaßnahmen herangezogen worden sind“. Viele Bürger und vor allem Betroffene hätten diese unsinnige Regelung deshalb zu Recht nicht mehr verstanden. Auch zahlreiche Landkreise drängten seit längerer Zeit auf gesetzliche Veränderungen.
Durch die Ersatzzahlung wird es zukünftig möglich sein, Eingriffe in Geld auszugleichen, mit denen dann an anderen Orten sinnvollere Projekte für die Natur verwirklicht werden. Anstatt zwingend Insellösungen zu versuchen und am Ort der Baumaßnahme irgendeine Hecke zu pflanzen, können nun Biotopverbundsysteme geschaffen und vernetzt werden. Solche Bestrebungen in der Praxis haben bisher keine gesetzliche Grundlage gehabt. Die Ersatzzahlung wird auf maximal 7 % der Investitionskosten begrenzt.
„Durch die Neuregelung ist die Natur der große Gewinner. Der Naturschutz in Niedersachsen wird damit erheblich gestärkt, laufende Verfahren werden beschleunigt. Zwei weitere Vorteile kommen noch dazu: Wir lassen die eingenommenen Gelder bei den Landkreisen und kreisfreien Städten und stärken damit den Naturschutz vor Ort. Die Kommunen erhalten außerdem größere Gestaltungsmöglichkeiten bei der Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Sie erhalten damit ein wertvolles Instrument für ihre Gewerbeansiedlungspolitik, das es zugleich den Trägern von Vorhaben erleichtert, ihre gesetzlichen Kompensationspflichten zu erfüllen. Im Ergebnis haben wir damit Gewinner auf allen Seiten â€" ein seltener Fall in der Politik“, so Reinhold Hilbers abschließend.

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