CDU-Abgeordnete: „Kompensationszahlung stärkt den Naturschutz"

20. September 2003

Hannover. Bei baulichen Eingriffen in die Natur hat der Verursacher des Eingriffs nach Inkrafttreten der Neuregelung des Naturschutzgesetzes in Zukunft eine Kompensationszahlung an die untere Naturschutzbehörde zu leisten, wenn Ausgleich oder Ersatz nicht vorgenommen werden können oder nicht möglich sind. Mit diesem Geld können zweckgebunden sinnvolle Naturschutzprojekte an einer anderer Stelle umgesetzt werden.
„Große Bauprojekte mit erheblichen Beeinträchtigungen für die Natur konnten bisher selbst dann durchgeführt werden, wenn sich der Eingriff nicht ausgleichen ließ. Zukünftig ist auch in diesen Fällen eine Kompensation zu leisten. Der Naturschutz wird damit ganz erheblich gestärkt," so die beiden Grafschafter CDU-Landtagsabgeordneten Reinhold Hilbers und Friedrich Kethorn.
Durch die Novellierung des Naturschutzgesetzes wird ein langjähriges Defizit im Naturschutzrecht beseitigt. CDU und FDP setzen damit zugleich konsequent ihre Ankündigungen aus dem Koalitionsvertrag um.
Darüber hinaus wurden häufig mangels anderer Alternativen auch Ausgleichsflächen gewählt, die naturschutzfachlich geringe, dafür aber landwirtschaftlich um so höhere Bedeutung hatten. Damit waren Konflikte regelmäßig vorprogrammiert, die durch die Neuregelung zukünftig entfallen.
„Wir haben das Geld bewusst vor Ort gelassen, weil die Landkreise und kreisfreien Städte am besten eine optimale Verwendung für den Naturschutz gewährleisten können. In Zeiten von Aufgabenverlagerung und Verwaltungsmodernisierung soll das Land nur dann mitentscheiden, wenn keine Kommune betroffen ist, etwa bei Eingriffen ins Wattenmeer," begründete Reinhold Hilbers die Zielrichtung des Gesetzes.
Die örtliche Behörde darf die eingenommenen Gelder nach der Neuregelung auch an Dritte übertragen, wodurch vor allem Naturschutzstiftungen â€" wie die Grafschafter Naturschutzstiftung – , aber auch Flächenmanagement-Organisationen gestärkt werden sollen. Zusätzlich wird den Kommunen die Möglichkeit eröffnet, durch vertragliche Vereinbarung für den Vorhabenträger und auf dessen Kosten Ausgleichsmaßnahmen vorzunehmen.
„Landräte und Oberbürgermeister erhalten dadurch eine interessante Möglichkeit, Naturschutz- und Gewerbeansiedlungspolitik zu kombinieren. Sie erleichtern Gewerbetreibenden den naturschutzrechtlichen Ausgleich und verbessern zugleich den Zustand von Natur und Landschaft. Anstelle vieler kleiner, teilweise ökologisch wenig sinnvoller Einzelmaßnahmen können zukünftig größere Schutzgebiete effektiv gefördert und aufgewertet werden," so Friedrich Kethorn abschließend.

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