Bundesrat stimmt für Ausnahmereglung für rollende Supermärkte

11. Dezember 2007

Die Ausnahmeregelung, dass so genannte Rollende Supermärkte, wie sie auch der Frischedienst aus Nordhorn betreibt, nicht unter die Lenk- und Ruhezeiten fallen, ist nun endgültig festgelegt worden. Der Bundesrat stimmte in seiner letzen Sitzung am 30.11.2007 einer entsprechenden Verordnung zu. Damit hat sich der Bundesrat der Auffassung angeschlossen, dass Verkaufsfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.5 Tonnen und 7,5 Tonnen nach wie vor von Aufzeichnungspflichten in Bezug auf die einzuhaltenden Lenk- und Ruhezeiten freigestellt sind. Dies ist eine sinnvolle Lösung und eine gute Entscheidung, sagt Reinhold Hilbers, denn das eingesetzte Personal ist nicht überwiegend damit beschäftigt, ein Fahrzeug zu führen, sondern übt Verkaufstätigkeiten aus. Der Hauptzweck ist nicht das Befördern von Gütern, sondern der Verkauf an den Haltepunkten, so Hilbers.  Das Land Niedersachsen und auch der Grafschafter Abgeordnete Reinhold Hilbers haben sich besonders für diese Regelung stark gemacht.  Ohne diese Regelung wären die Rollenden Supermärkte in ihrer Wettbewerbsfähigkeit so stark beeinträchtig worden, dass akute Arbeitsplatzverluste möglich gewesen wären, so Hilbers. „Im ländlichen Raum sind die Rollenden Supermärkte wichtig für die Versorgung der Bevölkerung mit Waren des täglichen Bedarfs, sagte Hilbers weiter. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und den Rückzugs des Einzelhandels aus kleineren Siedlungslagen werden derartige Vertriebswege noch an Bedeutung gewinnen, prognostiziert Reinhold Hilbers.

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