Amtsgericht ist gut aufgestellt

20. Juni 2006

Ministerinbesuch Elisabeth Heister-Neumann bescheinigt Zukunftsfähigkeit
„Zukunftsfähige Strukturen" bescheinigt die Niedersächsische Justizministerin Elisabeth Heister Neumann dem Amtsgericht Nordhorn. „Im Rahmen meines Zeithorizonts", so die Politikerin gestern, sei an eine Aufgabe des Standortes Nordhorn nicht zu denken.
Ministerin Heister-Neumann besucht derzeit die Gerichte des Landes und und macht sich im Gespräch mit Mitarbeitern ein Bild von den jeweiligen Verhältnissen vor Ort. In Nordhorn fand sie gestern nach eigenem Bekunden „stabile Strukturen" vor.
Einig waren sich Richter, Rechtspfleger und ihre oberste Dienstherrin darüber, dass die Stärkung des Opferschutzes einen hohen Stellenwert haben muss. Während es früher oftmals üblich war, dass zivile Entschädigungsansprüche der Opfer nicht â€" neben den Schuldsprüchen für die Täter â€" in den Strafverfahren mitentschieden wurden, ist durch gesetzliche Regelungen eine Zusammenlegung beider Entscheidungen in einem Verfahren leichter geworden. Das erspart dem Opfer ein zweites Verfahren.
Nach Darstellung von Richter Arno Vos machen die Richter zunehmend von dieser Möglichkeit gebraucht. Er nannte auch ein aktuelles Beispiel aus der Grafschaft: Vor einigen Tagen ist ein Mann aus der Niedergrafschaft wegen Vergewaltigung seiner Nichte verurteilt worden. Dabei wurde in der gleichen Verhandlung dem Opfer ein Schmerzensgeld zuerkannt. Das Opfer musste kein neues Gerichtsverfahren anstrengen.
Auf der Wunschliste des Amtsgerichtes steht unter anderem die Verlegung der Wachtmeisterei nebst Sicherheitsschleuse in Richtung Eingangsbereich. Das würde gut 20000 Euro kosten. Doch Elisabeth Heister-Neumann machte deutlich: „20000 oder 30000 sind heutzutage im Landeshaushalt kein Pillepalle mehr." Derzeit sind offensichtlich keine Mittel zu erwarten.
Aufmerksam machten die Richter über kleine Probleme im Rahmen der Fußball-Weltmeisterschaft. In der Zeit von morgens um 4 Uhr bis abends um 21 Uhr ist ein so genannter richterlicher Bedarfsdienst aufrechtzuerhalten. Das ist eine Art Rufbereitshaft für den Fall, dass es zu Festnahmen kommen sollte. Bei Bedarf ist dieser Dienst rund um die Uhr vorzuhalten. Amtsgerichtsleiter Bruno Heckmann machte deutlich, dass für die Zeit der Weltmeisterschaft in seinem Hause diese Sachen einvernehmlich geregelt sind. Alle Richter beteiligen sich an diesem Dienst. Doch Probleme gebe es, so Heckmann, wenn es â€" wie es jüngste Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zeigen würden â€" dazu kommen würde, diese Bereitschaften auch außerhalb der WM aufrechtzuerhalten.

Artikel aus den Grafschafter Nachrichten vom 20.06.2006

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