Scheunen- und Landjugendfeste am Leben erhalten – Veranstaltungen im ländlichen Raum wieder unkompliziert und sicher möglich machen
„Besonders bei uns auf dem Land ist das Zusammenleben der Gemeinschaft durch Veranstaltungen geprägt, die häufig in Scheunen, Hallen oder ähnlichen Räumlichkeiten durchgeführt werden. Gerade die Landjugenden oder andere Jugendverbände oder auch Theatergruppen organisieren zum Beispiel jetzt oder im weiteren Verlauf des Jahres wieder große Scheunenfeste und weitere Veranstaltungen. Es geht aber auch um Erntedankfeste, Gottesdienste und sonstige Kulturveranstaltungen. Diese Veranstaltungen sind derzeit gefährdet“, berichtet der Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers. Die Änderung der Versammlungsstättenverordnung bringt zwar Erleichterungen für einige, aber gerade für die größeren Veranstaltungen geht damit sehr viel Bürokratie einher. Es geht um die öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 200 Gästen. Diese müssen jetzt mit einem Bauantrag durch einen dafür qualifizierten „Entwurfsverfasser“ beantragt werden. Bis zum Jahreswechsel hatte der Minister Olaf Lies dazu eine Duldung herausgegeben, die jetzt leider ausgelaufen ist. Das heißt, die strengen Regeln sind uneingeschränkt in Kraft und haben sich als schwer umsetzbar erwiesen. „Wir nehmen die Kritik der Landjugend ernst und wollen dort reagieren“, sagt Hilbers.
In einem heute eingereichten Entschließungsantrag für den Niedersächsischen Landtag fordert die CDU-Landtags- fraktion, dass die Landesregierung den §47 NVStättVO wieder einführt oder eine vergleichbare Regelung in die Bauordnung aufnehmen solle. „Es muss wieder einfacher möglich sein, solche Feste in Hallen und Scheunen zu feiern, wenn der Brandschutz gegeben ist“, fordert Hilbers. „Es ist möglich, Brandschutz und Scheunenfeste zu verknüpfen, ohne die Freiheit der Menschen weiter einzuschränken und die Arbeit der vielen Ehrenamtlichen zu behindern. Man muss es nur wollen“, so Reinhold Hilbers abschließend.