Rot-grünes Bürokratiegesetz bringt keinen Nutzen im Tierschutz

8. Juni 2016

Verbandsklagerecht

Als „unnötiges Bürokratie-Monster“ attackiert die CDU-/FDP-Kreistagsgruppe den rot-grünen Gesetzentwurf zu Mitwirkungs- und Klagerechten von Tierschutzorganisationen. Mit der Gesetzesinitiative will die rot-grüne Landesregierung Tierschutzorganisationen ein Klagerecht bei Fragen des Tierschutzes einräumen und sie in Erlaubnisverfahren einbinden.

Um die Auswirkungen des Gesetzesvorhabens auf den Landkreis Grafschaft Bentheim abzuschätzen, hatte die CDU-/FDP-Kreistagsgruppe eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt, in der sie nach Nutzen und Kosten der geplanten Änderungen fragt. Wie aus der Mitteilung des Landkreises hervorgeht, erfolgt die Genehmigung von Stallbauten bereits heute in einem transparenten und rechtstaatlichen Verfahren. Die Einhaltung der Tierschutzvorgaben werde dabei von den zuständigen Fachleuten überwacht. Die Einführung von Mitwirkungs- und Klagerechten in Niedersachsen bewertet der Landkreis vor dem Hintergrund der bereits bestehenden rechtsstaatlichen Verfahren und Institutionen als „weder notwendig noch geboten“. Der Erlass des Gesetzes stehe in einem Missverhältnis zu dem dadurch zu erwartenden zusätzlichen Nutzen.

Wie aus der Mitteilungsvorlage des Landkreises weiter hervorgeht, soll der Verwaltungsaufwand für die Einbindung in Erlaubnisverfahren nach § 11 Tierschutzgesetz etwa drei Stunden je Verfahren betragen. Wenn in Zukunft neun Tierschutzorganisationen an einem solchen Verfahren beteiligen werden sollten, wie es in NRW der Fall ist, fielen pro Verfahren zusätzlich 27 Arbeitsstunden an. „Bei einem Stundensatz von 70 Euro (Tierarzt) sind das über 1000 Euro zusätzliche Kosten pro Verfahren“, rechnet der Grafschafter CDU-/FDP-Gruppenvorsitzende Reinhold Hilbers vor. Gleichzeitig ergibt sich aus der Vorlage des Landkreises, dass der entstehende Mehraufwand durch etwaige Klagen von Tierschutzorganisationen Personalressourcen binden würde, die für die Durchführung tierschutzrechtlicher Vor-Ort-Kontrollen verloren gingen. „Letztlich wird die lobenswerte Absicht, den Tierschutz zu verbessern durch das rot-grüne Gesetz ins Gegenteil verkehrt. Statt mehr Tierschutz wird es weniger Kontrollen und damit potentiell auch weniger Tierschutz geben“, beklagt Hilbers.

„Dass die Landesregierung Tierschutzverbände als eine Art zusätzliche Aufsichtsbehörde installieren will, beweist erneut wie groß das Misstrauen gegenüber Tierhaltern und Landkreisen ist“, ärgert sich der Landwirt und CDU-Kreistagsabgeordnete Hermann Heilker. Die CDU-/FDP-Kreistagsgruppe fordert entsprechend von der Landesregierung von dem Vorhaben eines „unnötigen Bürokratiegesetzes“ abzulassen.

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