Friedrich Kethorn: Kostenlawine rollt auf Gewässerunterhaltungsverbände zu

18. Januar 2001

CDU wirft Landesregierung weitere Benachteiligung des ländliches Raumes vor

Nordhorn. Mit massiver Kritik hat der Grafschafter CDU-Landtagsabgeordnete Friedrich Kethorn auf die Absicht Umweltminister Jüttners reagiert, die bisher vom Land getragenen Kosten für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung auf die Unterhaltungsverbände abzuwälzen. „Die ist ein erneuter Schlag gegen den ländlichen Raum, denn die Folge dieser Kostenabwälzung ist eine drastische Erhöhung der Mitgliedsbeiträge in den Unterhaltungsverbänden. Es trifft also im Wesentlichen wieder unsere Landwirtschaft", so Kethorn.
Schon seit langem stehle sich die Landesregierung aus der Verantwortung für die Gewässerunterhaltung. Die ständige Erhöhung der von den Grundeigentümern geforderten Eigenleistung, dem sogenannten Sockelbetrag, sei von ursprünglich 2,- DM/ha auf sage und schreibe jetzt 30,- DM/ha angestiegen und habe bereits zu einer außerordentlichen Mehrbelastung der Unterhaltungsverbände geführt. Die jetzt von der Landesregierung beabsichtigte Übertragung der Unterhaltungs- und Kostenpflicht auf die Unterhaltungsverbände werde die Landwirtschaft hart treffen. Dabei gehe es um ca. 800 km bisher weitestgehend vom Land unterhaltener Gewässer. „Die Landesregierung weiss, dass in den nächsten Jahren enom kostenträchtige Investitionen zur Sanierung von Dämmen, Schleusen und anderen Bauwerken erforderlich sind. Sich hier frühzeitig aus der finanziellen Verantwortung zu entziehen, ist ein perfides Vorgehen des Umweltministers.
In der Grafschaft Bentheim werden bislang die Vechte und die Dinkel vom Land unterhalten. Die Unterhaltungskosten betragen für diese beiden Flüsse jährlich ca. 1,2 Millionen Mark. Bei Übertragung der Unterhaltungspflicht werden die Hektarbeiträge um ca. 12,- DM steigen – eine Steigerung um etwa 75%.
Auf Initiative von Friedrich Kethorn wird es demnächst ein Gespräch zwischen dem Umweltminister und den Vertretern des Unterhaltungsverbandes geben, um dem Minister die untragbare Situation vor Ort zu schildern.
„Wir werden diese Ungerechtigkeit nicht mittragen", kündigte der Abgeordnete an. Ordnunsggemäße Wasserwirtschaft sei nicht allein eine Aufgabe der ortsansässigen Landwirte, die mit ihren Flächen unmittelbar betroffen seien. Es könne keine Frage sein, dass eine funktionierende Wasserführung im elementaren Interesse der Allgemeinheit und der ganzen Bevölkerung liege. Die CDU werde sich deshalb dagegen wehren, dass die Landesregierung Stück für Stück versuche, die gesamten Unterhaltskosten auf im Verhältnis wenige Grundeigentümer abzuschieben.

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