Behindertengleichstellungsgesetz zum 1. Januar 2008 in Kraft getreten – Reinhold Hilbers: Land stärkt damit die Rechte von Menschen mit Behinderungen"

2. Januar 2008

Hannover. Mit Beginn des neuen Jahres ist in Niedersachsen das Behindertengleichstellungsgesetz in Kraft getreten. Darauf weist der CDU-Landtagsabgeordnete Reinhold Hilbers hin.  Das Gesetz sichert die umfassende Gleichstellung und Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen auf Landes- und kommunaler Ebene.

Das Land Niedersachsen und der Bund stärken vom kommenden Jahr an nachhaltig die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Dies festigt den sozialen Zusammenhalt in unserem Land", so Hilbers.

 

Kernpunkte des Gesetzes sind:

•           eine weitgehende Definition von Barrierefreiheit und deren Umsetzung im Hinblick

            auf die unterschiedlichen Formen von Behinderung,

•           die Einrichtung eines Landesbeirates für Menschen mit Behinderungen und  

            vergleichbarer Gremien in den Landkreisen und kreisfreien Städten,

•           die barrierefreie Gestaltung der Internetauftritte von Landes- und

Kommunalbehörden,

•           die Anerkennung der Gebärdensprache und die Kostenübernahme für

           Gebärdendolmetscher in Verwaltungsverfahren sowie bei Elternabenden in

           Kindertagesstätten und Schulen,

•           die Möglichkeit der Verwendung von Stimmzettelschablonen für blinde Menschen bei

           Wahlen und deren Kostenübernahme durch das Land,

•           die Finanzierung der Auswirkungen des Gesetzes für die Kommunen durch das Land

           in Höhe von 1,5 Millionen Euro pro Jahr sowie

•           die Einführung des Klagerechts für die Behindertenverbände in Fällen von

           allgemeiner Bedeutung.

 

Reinhold Hilbers begrüßt, dass die Position von Menschen mit Behinderungen gestärkt wird:  CDU und FDP haben Wort gehalten. Mit Inkrafttreten des Gesetzes macht das Land bei der Gleichberechtigung der Menschen mit Behinderungen einen großen Schritt nach vorn und sichert ihnen eine wesentlich bessere Teilhabe am gesellschaftlichen Leben."

 

Ebenfalls zum 1. Januar 2008 erhalten Menschen mit Behinderungen bundes-weit einen Rechtsanspruch auf das so genannte „Persönliche Budget". Hierdurch können Betroffene die ihnen zustehenden Geldleistungen eigenverantwortlich einsetzen. „Mit dem ‚Persönlichen Budget‘ können die Menschen mit Behinderungen beispielsweise selbst entscheiden, ob sie eine Haushaltshilfe engagieren oder an welchen Rehabilitationsmaßnahmen sie teilnehmen möchten. Dadurch agieren sie einerseits in einem hohen Maß selbständig und flexibel. Andererseits können die Mittel so wesentlich zielgerichteter eingesetzt werden", sagte Hilbers.

 

Das Land hat bereits frühzeitig auf Antrag der Fraktionen von CDU und FDP in den Jahren 2004-2005 ein Modellprojekt zum Persönlichen Budget durchgeführt habe. Die Ergebnisse dieses Modellprojektes seien maßgeblich für die Einführung des bundesweiten Anspruchs auf die individuelle Leistungsgewährung in Form des Persönlichen Budgets gewesen, sagt Reinhold Hilbers.

 

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